12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für …

Anzeige

12. 07. 2013 - Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr

(ac) Bewohner denkmalgeschützter Häuser kennen die Last teurer Sanierungsarbeiten. Glücklich ist da, wer vom Finanzamt Steuerbegünstigungen für Sanierungsarbeiten zugesprochen bekommt. Diese Vergünstigungen gelten jeweils für ein Jahr. Was passiert, wenn der Bewohner innerhalb dieses Jahres auszieht? Die Steuerbegünstigung ist nicht anteilig zu kürzen, urteilte nun das Niedersächsische Finanzgericht (NFG). Und ist damit das erste Finanzgericht, das sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt.Im konkreten Fall, hatte der Kläger im Jahr 2000 ein Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben. Er bewohnte dieses zunächst gemeinsam mit seinen Eltern. Das Finanzamt gewährte daraufhin die begehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten ab dem Jahr der Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre (Förderzeitraum 10 Jahre).Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Kläger seit März 2010 mit seiner Lebensgefährtin im Nachbarhaus zusammenlebte. Das Förderobjekt hatte er unentgeltlich seinen Eltern überlassen. Für ihn selbst wurde lediglich ein Zimmer für regelmäßige Besuche vorgehalten. Das Finanzamt ging davon aus, dass durch den Nutzungswechsel ab März 2010 die Fördervoraussetzungen nicht mehr vorlägen und kürzte daher den Förderbetrag für 2010 zeitanteilig.Das Gericht teilte die Auffassung des Finanzamtes nur insoweit, als das Vorhalten eines Zimmers und regelmäßige Besuche im Förderobjekt ab März 2010 nicht als Eigennutzung des Klägers anzusehen sind. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes ist das Gericht jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbegünstigung bei einem unterjährigen Wechsel von der Selbstnutzung zur unbeachtlichen vollständigen unentgeltlichen Überlassung an Angehörige nicht zeitanteilig zu kürzen ist. Davon abgesehen sei auch bei vergleichbaren Steuerbegünstigungen in der Vergangenheit vom Jahresprinzip ausgegangen worden.NFG, Urteil vom 06.05.2013, Az.: 9 K 279/12

Weiterlesen auf: AssCompact

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
BiPRO-Tag 2026
09.06.2026

20 Jahre BiPRO

Messe / Kongress / Forum
VEMAtage 2026
24.06.2026

Informationen für Makler: Wir freuen uns auf die VEMAtage 2026 mit Ihnen!

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …