Der Bundesgerichtshof stellt klar: Werden Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft benachteiligt, kann auch der Immobilienmakler haften. Das Urteil hat Signalwirkung für den Vermittlungsalltag.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil eine wichtige Klarstellung zur Vergütung von Kapitalvermittlern getroffen – mit erheblicher Praxisrelevanz für Makler- und Vermittlungsverträge. Darauf weist der BVK hin.
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