Vorfälligkeits­entschädigung: Gericht verbietet Commerz­bank-Gebühren

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Vorfälligkeits­entschädigung: Gericht verbietet Commerz­bank-Gebühren

Das Land­gericht Frank­furt hat der Commerz­bank erneut verboten, 300 Euro Gebühr für die Ermitt­lung der Vorfälligkeits­entschädigung zu kassieren, wenn Immobilienkäufer oder Bauherren Haus oder Wohnung vor Ende der Zins­bindungs­frist verkaufen wollten. Geklagt hatte die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden. test.de erklärt das Urteil und gibt Tipps.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest

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