Nach einem Unfall kann man sich prinzipiell die Kosten für ein Mietfahrzeug von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten lassen. Doch dieser Anspruch gilt nicht grenzenlos, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Was als harmlose Anmietung beginnt, endet für viele Autovermieter im finanziellen Albtraum. Immer häufiger werden Fahrzeuge nicht mehr zurückgegeben, sondern unterschlagen und verkauft.
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