Versicherungsrecht: Kündigung nur mit Information an …

Anzeige

Versicherungsrecht: Kündigung nur mit Information an Versicherte

Eine Versicherung kann der kündigen, der sie abgeschlossen hat. Sind aber Dritte, wie Kinder der Versicherten, müssen die informiert werden. Darauf muss die Versicherung jedoch hinweisen.

Weiterlesen auf: WELT Online

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
BiPRO-Tag 2026
09.06.2026

20 Jahre BiPRO

Messe / Kongress / Forum
VEMAtage 2026
24.06.2026

Informationen für Makler: Wir freuen uns auf die VEMAtage 2026 mit Ihnen!

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …