04. 02. 2013 - Bundesregierung kritisiert …

Anzeige

04. 02. 2013 - Bundesregierung kritisiert Steuervereinfachungspaket

(ac) Der Bundesrat hat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Die Bundesregierung hat bereits erklärt, dass die meisten Vorschläge des Bundesrates „kritisch zu sehen“ sind. Einzelnachweis bei Werbungskosten soll entfallenIn dem vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf ist unter anderem eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf 1.130 Euro vorgesehen. Nach Ansicht des Bundesrates werden damit eine Million Arbeitnehmer vom Einzelnachweis ihrer Werbungskosten entlastet. Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages zu Steuerausfällen in Höhe von 630 Millionen Euro führen würde. Dies stehe in keinem Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung.Der Steuervereinfachung soll auch die Einführung eines Arbeitszimmer-Pauschbetrages in Höhe von 100 Euro monatlich dienen. Damit würden Belegsammlungen und Berechnungen der Arbeitszimmer-Kosten entfallen. Rechnungen von Handwerkern sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr übersteigen. Auch diese Sockelbetragsregelung wird von der Bundesregierung abgelehnt.Einschränkungen sind vorgesehenDie Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers soll für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer begrenzt werden. Die Begrenzung soll sich an der Höhe der Begrenzung der Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro) orientieren. Bestimmte Sachkosten, die bisher bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei bezogen werden können, soll es nach Vorstellungen der Länder nur noch bis zu einem Wert von 20 Euro steuerfrei geben. Hier gebe es sachwidrige Nutzungen durch Ausgabe von Geschenkgutscheinen. Eine gravierende Veränderung schlagen die Bundesländer auch bei den Heimpflegekosten vor. Bisher wurde von den Gesamtkosten für Heimpflege eine pauschale Haushaltsersparnis von 8.004 Euro jährlich abgezogen. Mittlerweile würden die Heimbetreiber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung getrennt ausweisen. Somit könnten die Unterkunfts- und Verpflegungskosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugewiesen werden.

Weiterlesen auf: AssCompact

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Neueste Veranstaltungen

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Tagung / Seminar
Seminar: Persönliches Wachstum, Erfolg und Geld
29.05.2026

Ob Sie es wahrnehmen oder nicht: Geld spielt bei Entscheidungen von Anfang bis Ende …

Messe / Kongress / Forum
BiPRO-Tag 2026
09.06.2026

20 Jahre BiPRO

Messe / Kongress / Forum
VEMAtage 2026
24.06.2026

Informationen für Makler: Wir freuen uns auf die VEMAtage 2026 mit Ihnen!

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Schluss mit alten Mustern: die Bayerische zahlt mit PrimeHome Vorsorge vor dem Schaden
27.01.2026

Vier Policen fürs Zuhause. Geld erst nach dem Schaden. Beratung, die vom Abschluss lebt. …

Versicherungen
Neue KI-Kooperation mit muffintech: Mehr Fortschritt und Effizienz für Vermittler
26.01.2026

Die neue Kooperation zwischen blau direkt und muffintech ermöglicht, Künstliche Intelligenz gezielt für den …

Versicherungen
Neue Multirisk-Versicherungen erweitern Schutz für Wohnen und Alltag
26.01.2026

Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …