Geschlossene Fonds: Vertragsbindung kann rechtswidrig sein

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Geschlossene Fonds: Vertragsbindung kann rechtswidrig sein

Zeichner von sogenannten Ansparfonds, bei denen die Einlage ratierlich (meist monatlich) erbracht wird, haben in vielen Fällen das Bedürfnis, die Zahlungen vorzeitig einzustellen oder den Vertrag zu kündigen. Das ist nicht so einfach, weil teilweise lange Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und hohe Ausgleichszahlungen fällig werden können. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft in einigen Fällen Klarheit.

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