Einsatz von Lebensversicherungen zu Sicherungszwecken kann …

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Einsatz von Lebensversicherungen zu Sicherungszwecken kann zur Steuerpflicht führen

Lahr, 23.03.2012 Zinsen aus Lebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Darauf weisen die Steuerberater der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr hin. Allerdings kann der Einsatz dieser Kapitallebensversicherungen zu Sicherungszwecken...

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