Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Erbschaftsteuer nicht als Sonderausgabe abziehbar (BFH)
Die nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobene Erbschaftsteuer (§ 23 ErbStG) ist nicht als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt Stellung zum nun veröffentlichten Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines neuen § 34k GewO vor, der künf…
Der Verkauf der NÜRNBERGER steht anscheinend kurz bevor. Laut Medienberichten soll die Due-Diligence-Prüfung vonseiten der Vienna Insurance Group (VIG) abgeschlossen sein, bereits in den nächsten Tagen könnte die VIG den Aktionären ein Angebot vorle…
Die Politik wagt einen neuen Anlauf, um die betriebliche und private Altersvorsorge zukunftsfähig zu machen. Branchenvertreter begrüßen die Pläne – fordern aber mehr Tempo, mehr Einfachheit und vor allem mehr Mut zur Reform. Denn klar ist: Ohne zusä…
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Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …
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