Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Arbeitgeberbeiträge (BFH)
Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Arbeitgeberbeiträge (BFH)
Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in einem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Eva Grenz hat zum 1. September die Geschäftsführung Vertrieb der Versicherungskammer Betriebliche Vorsorge GmbH übernommen. Die Führung der Tochter des Konzerns Versicherungskammer wird künftig mit einer Doppelspitze besetzt. Sebastian Müller ist Ge…
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