Pro Ventus GmbH: Aufsichts­amt untersagt Silber­geschäft

Pro Ventus GmbH: Aufsichts­amt untersagt Silber­geschäft

Die Pro Ventus GmbH aus Großostheim muss ihre dubiosen Anlage­geschäfte mit Silber­münzen rück­abwickeln. Das hat die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht verfügt (nicht rechts­kräftig). Bei dem Versprechen, die Münzen später zu einem festen Preis zurück­zukaufen, handele es sich um ein unerlaubtes Einlagen­geschäft.

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