Für ihre Teilzeittätigkeit erhielten zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen, mehr nicht. Sozialversicherungsbeiträge müssen laut BSG nun zusätzlich auf den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt werden.
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist noch nicht in Kraft, da liefern versicherungsmathematische Sachverständige schon Input für weitergehende Reformen bei der Betriebsrente. Das bietet Stoff für die Rentenkommission.
Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …
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