BaFin verweigert VDH die Aufnahme ins Honorar-Anlageberaterregister
Die BaFin hat den Antrag vom Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) zur Aufnahme des Haftungsdachs ins Honorar-Anlageberaterregister abgelehnt. Die Begründung: Der VDH arbeitet mit dem Luxemburgischen Vermögensverwalter Baumann & Partners zusammen. Der Vermögensverwalter untersteht der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier. weiterlesen
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