Ein Anwalt, der vor 17 Jahren mehrfach Versicherungen betrogen hatte, darf (noch) nicht wieder zugelassen werden. Der BGH bestätigte: Es fehlt an der Wiedergutmachung.
Wenn Unternehmen einen Großschaden erleiden, geht es nicht selten um die Existenz. Fingerhakeln mit dem Versicherer ist in dieser Situation nicht sehr hilfreich, warnt Konrad Hahn von der GVP – Gesellschaft für Versicherungsprüfung. In seinem Gastbe…
Athora prüft strategische Optionen für sein Deutschlandgeschäft. Ein Verkauf ist dabei ebenso möglich wie ein Festhalten an der Einheit – der Entscheidungsprozess befindet sich noch in einem frühen Stadium.
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Die Gothaer Allgemeine bringt neue Multirisk-Versicherungen auf den Markt. Die Produkte bündeln zentrale Absicherungen …
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